Beschreibung
Die exklusive, vollmöblierte Wohneinheit befindet sich in einem modernen Wohn-und Geschäftshaushaus im begehrten Dorotheen-Quartier in bester Lage der Stuttgart Innenstadt. Mit einer großzügigen Wohnfläche von ca. 70 m², verteilt auf 2 Zimmer, überzeugt diese Wohnung durch hohen Komfort sowie durch eine Premium-Ausstattung, welchen höchsten Ansprüchen gerecht wird.
*Raumaufteilung*:
Die Wohneinheit ist perfekt aufgeteilt: Der großzügige Wohn-, Ess- und Kochbereich überzeugt durch sein stilvolles Design in Kombination mit hochwertigen Möbeln. Das separate Schlafzimmer dient als privater Rückzugsort und besticht durch seine gehobene Einrichtung, die ein besonderes Wohlgefühl vermittelt. Die Wohnung verfügt des Weiteren über ein elegantes Badezimmer sowie ein zusätzliches Gäste-WC. Ein praktikabler Hauswirtschaftsraum mit integrierter Waschmaschine runden die Ausstattung ab.
*Einbauküche*:
Die moderne Einbauküche ist ein weiterer Blickfang der Wohnung. Diese, mit hochwertigen Geräten sowie edlen Materialien ausgestattete Küche, fügt sich harmonisch in den Wohn-/Essbereich ein. Hier finden Sie alles, was Sie für das tägliche Kochen benötigen.
*Loggia*:
Ein absolutes Highlight der Wohnung ist die Loggia. Von hier aus genießen Sie einen beeindruckenden Blick auf die Stuttgarter Halbhöhen sowie den Fernsehturm. Die Loggia bietet einen perfekten Ort zum Entspannen und Verweilen – ein echtes Privileg in dieser herausragenden Lage.
Diese vollmöblierte Wohnung vereint urbanes Leben im Herzen Stuttgarts mit exklusivem Komfort sowie einem modernen Wohngefühl.
Ausstattung
- Moderne Einbauküche
- Badezimmer mit Dusche, Waschtisch und WC
- Separates Gäste-WC
- Loggia
- Abstellraum inklusive Waschmaschine
- Hochwertige Einrichtung und Möbel bereits vorhanden
Sonstige Informationen
Alle im Exposé enthaltenen Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu diesem Immobilienangebot wird trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewähr übernommen. Die Übereinstimmung des Objektzustands mit dem öffentlichen Baurecht wurde nicht geprüft. Dem Interessenten obliegt schließlich, sich über die Möglichkeiten der von ihm beabsichtigten Nutzung zu informieren und Erkundigung einzuholen.
Der Energieausweis liegt zur Besichtigung vor.