Der Energieausweis – wichtige Fakten und Informationen

Der Ausweis mit den energetischen Eckdaten wurde im Jahr 2009 in Deutschland flächendeckend im Rahmen der Vermietung bzw. des Verkaufs eingeführt. Im folgenden Artikel wird das Dokument konkret vorgestellt und wichtige Fragen, bspw. wie die Erstellung erfolgt und was für Energieausweisarten existieren, erläutert.

Was ist der Energieausweis?

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Beim Ausweis über die energetischen Daten handelt es sich um einen Steckbrief für Wohn- bzw. Geschäftsgebäude. In dem mehrseitigen Dokument werden diverse Kennziffern in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes geführt. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Notwendigkeit der Ausstellung eines Energieausweises für fast alle Gebäude vorgeschrieben. Ausgeschlossen sind bspw. denkmalgeschützte Objekte.

In dem Dokument werden allgemeine Informationen zu dem Gebäude wie bspw. das Baujahr oder die Gesamtgebäudefläche angegeben. Weiterhin werden die Heizungsart, der Energieträger sowie der jeweilige Aussteller des Ausweises mit dem entsprechenden Ausstellungsdatum dargestellt. In den neuen Ausweisen (ab 2014) wird eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H angegeben, um auf den ersten Blick einen Überblick über den energetischen Status zu erhalten.

Ergänzend dazu finden sich in dem Ausweis Empfehlungen für Sanierungen, um den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch zu reduzieren.

Wann ist ein neuer energetischer Ausweis erforderlich?

Bei einem Neubau eines Wohngebäudes ist das Dokument ebenso erforderlich wie bei umfangreichen Sanierungsarbeiten, insbesondere wenn die Heizungsanlage erneuert wird. Grundsätzlich sind Energieausweise zehn Jahre gültig. Im Anschluss sind eine Neuberechnung und Neuausstellung notwendig. Dieser ist dann bei einer Vermietung bzw. bei einem Verkauf den Interessenten vorzulegen. Sind Sie Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie und nutzen diese bereits, ist keine Ausstellung eines energetischen Ausweises notwendig.

Was sind die Bestandteile des Energieausweises und welche Ausweisarten sind existent?

Auf der ersten Seite werden die allgemeinen Daten zu dem Gebäude dargestellt. Dabei geht es bspw. auch um die Angabe der Anzahl der Wohnungen, die Art der Anlagentechnik und der ggf. vorhandenen Belüftung. Ebenso wird die Art des Energieausweises übermittelt. Dahingehend wird zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis unterschieden.

Auf Seite zwei befinden sich die Angaben zum Energiebedarf. Dabei werden die Treibhausgasemissionen dargestellt. Handelt es sich um einen Verbrauchsausweis, sind diese Angaben auf Seite drei zu finden. Dabei werden die Kennwerte in jährlichen Kilowattstunden pro Quadratmeter angegeben. Ein niedriger Wert zeigt dabei einen guten energetischen Zustand an.

Auf der Seite vier werden potenzielle Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt, welche für eine bessere energetische Gebäudestruktur sorgen. Auf der fünften Seite werden abschließende Erläuterungen sowie die Informationen zum Berechnungsverfahren aufgeführt.

Wer ist für die Erstellung eines Energieausweises berechtigt und welche Kosten sind zu erwarten?

Die Ausstellung eines Energieausweises ist Personen vorbehalten, welche entsprechende Qualifikationen vorweisen können. Dazu zählen bspw. Bauingenieur*innen, Architekt*innen oder staatlich anerkannte Techniker*innen aus den Segmenten Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik. Auf der Seite der Deutschen Energie Agentur (DENA) ist eine umfangreiche Liste ausstellungsberechtigter Energieberater*innen zu finden.

Die Voraussetzungen für den berechtigten Personenkreis sind in dem Gebäudeenergiegesetz fixiert. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Ausstellung eines Energieausweises handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Für die Ausstellung eines Energieausweises wurden unterschiedliche Preise aufgerufen. Dabei sind Verbrauchsausweise im Regelfall deutlich günstiger als Bedarfsausweise. Für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises ist keine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes erforderlich. Die Berechnung auf Basis der Eckdaten des Gebäudes sowie der Verbräuche aus vergangenen Jahren. Bei einem Bedarfsausweis wird das Objekt im Regelfall nach einer Vor-Ort-Begehung bewertet, um die jeweilige Gebäudestruktur zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ist für die Ausstellung eines Energieausweises keine Begehung zwingend erforderlich. Im Internet gibt es in diesem Zusammenhang auch sehr günstige Angebote für unter 30 Euro, welche online erstellt und übermittelt werden. Diese Form des Energieausweises ist rechtlich nicht verboten, jedoch in den meisten Fällen fehlerhaft bzw. in der Erhebung der Daten nicht exakt. Für die Vollständigkeit des Energieausweises sind dabei auch Objektfotos erforderlich.

Ebenfalls ist die Abfrage ggf. realisierter Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Dämmung der Fassade oder des Dachs, erforderlich. Damit wird die Gesamtstruktur des Gebäudes ausreichend berücksichtigt. Fehlen diese Anforderungen bei einem Onlineanbieter ist die Ausstellung des Energieausweises nicht sorgfältig.


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