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Immobilien in der Scheidung: Was muss beachtet werden?

Kein Ehepaar wünscht es sich, dennoch kann es immer passieren. Aus unterschiedlichen Gründen entschließt man sich, die Scheidung einzureichen. Als ob das nicht schon genug Probleme und Papierkrieg mitsichbringen würde, gibt es dann meistens noch ein ganz großes und vor allem finanzielles Problem. Was geschieht mit der gemeinsam genutzten Immobilie?

Welche Lösung ist die beste, die beide für das möglicherweise auch noch finanzierte Haus finden können? Und vor allem: mit welcher Lösung können beide auch leben? Sobald ein gemeinsamer Immobilienbesitz besteht und beide im Grundbuch eingetragen sind, kann das des lieben Geldes wegen zu einem heftigen Rosenkrieg führen. So schwer das Kommunizieren in der laufenden Scheidung beiden auch fallen mag, da sollten Sie sich im Interesse beider zumindest kurzfristig zusammen reißen und die Emotionen beiseiteschieben. Schließlich geht es nach der Scheidung für beide mit dem Leben weiter. Und wem hilft es dann, wenn man aus falschem Stolz finanziell ruiniert ist? Im Folgenden geben wir Ihnen ein paar nützliche Tipps, die Sie im Falle einer Scheidung bei einem gemeinsamen Immobilienbesitz beherzigen sollten.

Wer bleibt und wer sollte gehen?

Oft beantwortet sich diese Frage ganz von selbst, da in vielen Fällen bei einem der beiden ein neuer Partner im Spiel ist. So kommt es dann vor, dass derjenige schon völlig freiwillig zum neuen Partner zieht. Doch was passiert, wenn niemand weichen möchte?

Gibt es gemeinsame Kinder, so sollten Sie beide einen kühlen Kopf bewahren und eine Entscheidung im Sinne des Nachwuchses treffen. Natürlich sollte demjenigen, der dann letztendlich das Haus verlässt, ein gewisser Zeitraum gegeben werden. Eine neue Bleibe findet man nicht von heute auf morgen. Und mit zusätzlichen Kosten ist dies ebenfalls verbunden. Solange es einem der beiden noch nicht möglich ist, die Wohnung zu verlassen, müssen Sie sich wohl oder übel arrangieren und einfach aus dem Wege gehen. Ein Grundsatz besagt, dass bei einer Trennung kein Ehegatte den anderen zwingen kann, aus der gemeinsamen Immobilie auszuziehen. Es ist ganz wichtig, dass die Immobilie bei der Scheidung nicht zum Streitthema wird. Dies würde den Streitwert und somit auch die Kosten der Scheidung deutlich in die Höhe treiben. Eine Trennungsfolgevereinbarung bei einem Notar, in der alles geregelt ist, würde dies verhindern.

Einer übernimmt die Immobilie

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Was recht häufig vorkommt und durchaus auch vernünftig ist, ist die Übernahme der Immobilie von einer der beiden Parteien. Dazu muss aber derjenige, der die Hälfte des anderen übernehmen will, auch finanziell in der Lage sein, den anderen auszuzahlen. Am besten regeln Sie diese Übernahme auch bereits vor Rechtskraft der Scheidung, damit keine Steuern anfallen. Ansonsten könnte die Übernahme ein Eigentor werden. Zu klären wäre auch, ob derjenige, der die Immobilie übernehmen möchte, auch den bestehenden Kredit mit übernehmen möchte. Sie müssten auch mit Ihrer finanzierenden Bank abklären, ob diese damit einverstanden wäre. Eine Übernahme des Kredits macht auch durchaus Sinn, da bei einer gemeinsamen Ablösung möglicherweise eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung fällig wäre.

Verkauf der Immobilie

Sollte keiner der beiden in der Lage sein, die Immobilie weiter alleine stemmen zu können, so bleibt nur noch der Verkauf. Da sollten Sie dann, auch wenn das in der Scheidungszeit schwer fällt, an einem Strang ziehen. Schließlich sollte es in beider Interesse sein, einem möglichst hohen Verkaufspreis für die Immobilie zu erzielen. Erzählen Sie am besten auch potenziellen Käufern nicht davon, dass Sie aufgrund einer Scheidung zum Verkauf gezwungen sind. Eine solche Information könnte den Käufer dazu verleiten, den Preis weiter drücken zu wollen.

Es ist keine Einigung möglich, was dann?

Das ist wohl der ungünstigste Fall – denn beide Parteien würden in diesem Szenario verlieren. Aber manchmal passiert es, dass aufgrund der tiefen Verletzungen und der aufgebauten Stahlwand keinerlei Kommunikation mehr möglich ist. Dann hilft nur der Gang vor das Gericht, welches letztendlich eine Entscheidung fällen muss. Und zudem ist dann mit einer Zwangsversteigerung der Immobilie zu rechnen. Dass bei einer solchen ein deutlich geringerer Preis gezahlt wird, ist hinlänglich bekannt. Es kann deshalb nur der Rat gegeben werden, dass Sie diese Alternative möglichst vermeiden sollten. Denn für viele Geschiedene bedeutet das oft die Privatinsolvenz.


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